Dieser Berufsverband widmet sich spezialisiert der mit der Sicherung von Nachlässen betrauten Personen. Weitere Informationen über die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e. V., den tätigkeitsspezifischen Versicherungsschutz, Geeignetheits-Nachweis der Vermögenslage nach zur Führung von Pflegschaften (§ 1779 Abs. 1 Satz 2 BGB) etc. finden Sie auf der Webseite des BDN e. V.