... samt Expertenanmerkung von Pferdewirtschaftsmeisterin Katrin Meyer und Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht Christian Weiß. Fazit der Experten u. a.:

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Nach Erfahrung der Autoren ist es durchaus angemessen, die Behandlung eines Pferdes durch den Hufschmied der eines (Veterinär-) Mediziners gleich zu stellen: Beide Berufsgruppen tragen – ebenso wie z. B. auch Sattler oder Osteopathen – eine große Verantwortung gegenüber dem Lebewesen Pferd. Sie werden von dem Pferdebesitzer zu Hilfe gerufen, um anfallende Probleme mit ihrem Pferd als Experten zu lösen. Ein Pferd das unvorteilhaft oder gar fehlerhaft beschlagen ist, kann auf lange Frist nicht gesund bleiben und auch keine Leistung erbringen. Oft sind es Feinheiten die den Bewegungsablauf des Pferdes unterstützen oder im schlimmsten Fall negativ beeinflussen.

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Aber auch für den Pferdebesitzer empfiehlt es sich, vor, während und nach der Behandlung durch den Schmied „achtsam“ zu sein. Denn nur wenn er einen groben Behandlungsfehler des Schmiedes zunächst nachweisen kann, greifen dann zu Lasten des behandelnden Schmiedes die Grundsätze der Beweislastumkehr; muss sich der Schmied also entlasten. Ergo und nicht nur zum Vorteil des Pferdes: Auf „beiden Seiten“ sorgfältig sein und das Geschehen vor, während und nach dem Beschlag (z. B. fotografisch den Zustand von Huf und Pferd) dokumentieren."