Nahezu jede Rechtsanwaltsfachangestellte kommt im Laufe ihres Berufslebens mit dem „Inkasso“ in Berührung. Der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gem. §§ 802a ff. ZPO ist sozusagen der Klassiker, wenn es gilt, Geldforderungen gegen Privatpersonen geltend zu machen. Es gibt jedoch auch „Exoten“ – insbesondere, wenn man auch international im Forderungsmanagement tätig ist. Kommt dann noch das „Schmankerl“ dazu, dass Mandant nicht eine Privatperson aus Österreich, sondern eine öffentlich-rechtliche Kammer ist, ist ein wenig Nachdenken gefragt: Da es sich mit Kammerumlagen für die Zugehörigkeit zu einem berufsständischen Selbstverwaltungsorgan wie beispielsweise der Architektenkammer um öffentlich-rechtliche Forderungen handelt, sind statt dem Gerichtsvollzieher u. a. die Kassen-/Vollstreckungsämter der Städte/Gemeinden zuständig. Davon wissen diese teilweise aber selbst nicht, wie die Praxis zeigt. Der in der Zeitschrift "Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten" Ausgabe 12/2016 ab Seite 12 dargestellte Beitrag von Herrn RA/FA Insolvenzrecht Christian Weiß skizziert den rechtlichen Hintergrund dessen.

Er untermauert einmal mehr, dass das internationale Forderungsmanagement eines der Spezialgebiete von weiss-legal.eu Rechtsanwaltskanzlei darstellt.