„Sehr geehrter Leser,

bedauerlicherweise lässt sich Ihrer Frage nicht eindeutig, sondern nur als Handlungsempfehlung beantworten:

Recherchiert man in aktuellen Pressemeldungen zu dem Thema (beispielsweise https://www.ksta.de/region/leverkusen/stadt-leverkusen/artenschutz-insektenfallen---in-leverkusen-tabu--im-landkreis-noch-erlaubt-32993234 , abgerufen 10.09.2019) ist die Handhabung zwischen Gemeinden und Kreisen offenbar zum einen einzelfallabhängig und zum anderen mit einem Ermessen der (Naturschutz-) Behörden ausgestaltet. Mithin kann Ihnen nur geraten werden, bei Ihrer zuständen Behörde (notfalls der übergeordneten Verwaltung) eine „verbindliche Auskunft“ einzuholen – und dieser gemäß zu handeln bzw. diese notfalls überprüfen zu lassen. Aber kurzgefasst als Vorabeinschätzung: Aufgrund des seit geraumer Zeit vorherrschenden landläufigen „Bienen-Aktionismus“ ist nicht unwahrscheinlich, dass die Behörden ein Ermessen zu Gunsten der Insekten und nicht Ihrer Pferde trotz Allergierisiko pp. aussprechen. Was abzuwarten wäre; letztlich aber auch nicht unzutreffend wäre, da es alternativen Insektenschutz für Pferde tatsächlich gibt. Ob es die von Ihnen verwendeten Insektenfallen in einer Ausgestaltung gibt, die vlt. tatsächlich nur Bremsen in Mitleidenschaft ziehen, wäre ggf. noch ein weiterer pragmatischer Lösungsansatz für Sie.“

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Und vor allem: Bleiben Sie gesund!