Letztlich kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die intensive Befassung des Insolvenzverwalters mit dem Datenschutz im Insolvenzverfahren zukünftig unerlässlich sein wird: Diverse Fragen in der Schnittmenge aus Insolvenz und Datenschutz sind offen. Der künftige Sanktionsrahmen kann sich nach DS-GVO auf Gelbußen von bis zu 10.000.000 € bzw. 2 % des Jahresumsatzes belaufen.

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