Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet seit dem 25. Mai 2018 vollumfänglich Anwendung. Das Datenschutzrecht ist von jedem zu beachten, der es mit personenbezogenen Daten zu tun hat. Die Verwendung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Es sei denn, sie ist ausnahmsweise zulässig. Das Werk behandelt die Schnittmenge zur Insolvenzverwalterkanzlei. "...Viele Beispiele vertiefen das Thema und helfen effizient dabei, offene Fragen aus der täglichen Praxis zu klären..." so das Fazit der Redaktion der RDV-Ausgabe 04/2019, Seite 213.