Die LPO 2018 räumt dem Schutz des Sportpartners Pferd noch weitergehenden Raum ein: Ausrüstung von Reiter und Pferd, daneben aber auch der Umgang mit dem Pferd selbst müssen pferd- und tierschutzgerecht, daneben unfallverhütend sein. Daher findet sich in Teil A § 66 Ziff. 6.6 bzw. den entsprechenden Durchführungsregeln die sog. Blutregel: Frisches Blut des Pferdes an Stellen, an denen üblicherweise mit Einwirkung(en) durch den Teilnehmer (also in der Regel Reiter) zu rechnen ist, führen dazu, dass das Paar nicht zur Leistungsprüfung zuzulassen ist. Endlich sind nunmehr offene Mundwinkel oder Hautstellen im Bereich der Sporen ausdrücklich sanktioniert. Letztlich auch zum "Schutz" der Stewarts oder Richter auf dem Abreite- oder Turnierplatz.

Die LPO 2018 enthält daneben eine Vielzahl von Änderungen. Erwähnt werden sollen jedoch z. B. die neuen Beinschutzregeln. Demnach müssen Gamaschen pp. bereits auf dem Abreiteplatz korrekt angelegt werden. Ein Nachschnallen ohne Anzeige kann als unsportliches Verhalten sanktioniert werden (Teil A, C i. V. m. Teil D der Durchführungsbestimmungen). Die Siegerehrung ist ausweislich § 59 Ziff. 2 der allgemeinen Bestimmungen von Teil A für Pferd und Reiter Bestandteil der Leistungsprüfung. Sanktioniert wird eine Nichtteilnahme an der Siegerehrung ultima ratio mit der Aberkennung der Platzierung.

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