"... Klar und Eindeutig: Ja! Reitvereine, Reitlehrer, Tierärzte… jeder der beruflich mit personenbezogenen Daten seiner Kunden in Kontakt kommt, hat den Datenschutz zu beachten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet seit 25.05.2018 vollumfänglich Anwendung. Durch die Medien gegangene Sanktionsrahmen von bis zu 20 Millionen scheinen überwiegend der Grund zu sein, dass das Thema Datenschutz jedenfalls neuerdings auch von Pferdeleuten ernst genommen wird. Scheinbar „aus heiterem Himmel“. Dabei ist die DSGVO bereits im April 2016 in Kraft getreten. Um diesen „gefährlichen“ 25.05.2018 herum war aber eine gewisse Art von „Stichtags-Aktionismus“ zu beobachten – und zwar „ressort-übergreifend“: Größere Unternehmen, Apotheken, (Reit-) Vereine, Berufsreiter… alle meinten sich plötzlich vor den 20 Millionen-Strafen schützen zu müssen. Nur wie? Teilweise wurden (selbst von einer Rechtsanwaltskammer) Webseiten einfach offline genommen, so als sei man sonst „infiziert“? Das wohl eher nicht. Aber auch Pferdeleuten ist die sukzessive, fortschreibende und konkret individuelle Befassung mit dem Datenschutzrecht neuer Ausprägung ab sofort dringend anzuraten.

Bitte mit Augenmaß:..."

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