"Der Reitbetrieb in der Insolvenz

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht Christian Weiß (Köln)/Pferdewirtschaftsmeisterin Katrin Meyer (Kerpen)

In der Rubrik „Der besondere Fall” geht es um Erfahrungsberichte, Problemstellungen und Hinweise für die praktische Abwicklung von Insolvenzverfahren. Schwerpunkt ist daher auch vorliegend weniger die rechtliche, sondern die tatsächliche Einordnung des „Vermögenswertes Pferd“ für das Insolvenzverwalter-Team in der Insolvenz eines Reitbetriebes.

  1. Ausgangsfall[1]

Ein Bauunternehmer und Pferdezüchter hatte zur Sicherung einer Darlehensschuld ursprünglich 128 Pferde übereignet. Diese Sicherheiten erhielt die Betreiberin eines Pferdewirtschaftsbetriebes. Sie war berechtigt, die Pferde zu Zuchtzwecken und im Turniersport einzusetzen und nach Absprache mit dem Sicherungsgeber auch zu veräußern. Nach Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens über dessen Vermögen meldetet sich der Insolvenzverwalter bei der zwischenzeitlich ebenfalls insolventen Betreiberin: Er wollte u. a. 18 Pferde nebst Eigentumsurkunden und Pferdepässen haben – sie machte ursprünglich bereits Ansprüche wegen Pension der Pferde, deren Ausbildung pp. geltend. 

[1] Sachverhalt angelehnt an die Entscheidung BGH v. 14.04.2016 – IX ZR 176/15, vgl. ZInsO 2016, 1256 ff...."

 

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier. Im Bereich "Dienstleistungen für Insolvenzverwalter" stehen wir in derartigen Krisensituationen auch (vorl.) Insolvenzverwaltern, Nachlasspflegern pp. mit unserer Expertise bei der Identifizierung/Sicherung bis hin zur Verwertung von Pferden und Zubehör zur Verfügung.