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Im Zuge immer masse-ärmerer Insolvenzverfahren gehört es zum Standard des Insolvenzverwalters, Anfechtungsansprüche auch im Hinblick auf das Honorar des Steuerberaters des Insolvenzschuldners geltend zu machen. Schließlich soll der Steuerberater "nahestehende Person" sein, daher Insiderwissen haben. Zudem ist er haftpflichtversichert. Dem korrespondiert nach Auffassung der Insolvenzverwaltung/Staatsanwaltschaften nahezu regelmäßig eine Haftung wegen Teilnahme an Delikten wie der Insolvenzverschleppung, also neben der zivilrechtlichen Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. StGB auch die Strafbarkeit an sich für den Steuerberater.

1. Insolvenzanfechtung
Grundzüge zur Insolvenzanfechtung + insbesondere Anfechtung des Steuerberaterhonorars durch den Insolvenzverwalter | Sicherung des Steuerberaterhonorars (Bargeschäft/Drittzahlung bzw. -sicherheiten) | Praxistipps/aktuelle Rechtsprechung

2. Strafbarkeit des Steuerberaters
Grundzüge der Strafbarkeit des Steuerberaters als Berater in der Krise | Anstiftung/Beihilfe zur Insolvenzverschleppung | Anstiftung/Beihilfe zu Bankrottdelikten | Praxistipps/aktuelle Rechtsprechung