Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der Beilage zur Fachzeitschrift St. Georg 4/2019.

Exkurs: 

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht Christian Weiß befasst sich in seiner beruflichen Praxis als Mandatsträger, insbesondere Nachlasspfleger und Insolvenzverwalter, auch mit datenschutzrechtlichen Bezügen.

In diesem Bereich des Datenschutzes ist und bleibt vieles auch in nächster Zeit im Fluss. Sicher ist heute jedoch, dass Basis für jedes (juristische) Tätigwerden der Stand Ihrer Technik sein muss. Diesen zu ermitteln erfolgt vorbereitend z. B. über entsprechend spezialisierte Agenturen - sofern die Mandantschaft nicht ihrerseits über entsprechende Fachleute verfügt.

Sodann erfolgt die entsprechend juristische Umsetzung, ggf. flankiert durch Vorschläge zur technischen Optimierung Ihrer Ressourcen - und zwar zugeschnitten auf Ihren (Reit-) Betrieb!

Denn weiter sicher ist heute neben Vorgenanntem weiterhin eines: der Datenschutz darf Sie/Ihren (Reit-) Betrieb nicht zum Erliegen bringen.

Dazu arbeiten wir im Team mit Augenmaß an möglichst optimalen, pragmatischen Lösungen.

Diese praktischen Erfahrung im Rahmen datenschutzrechtlicher Bezüge läßt Rechtsanwalt Weiß als Fachautor entsprechender Aufsätze und eine (anstehenden) Monographie zum Datenschutz einfließen. Daneben ist er auch bundesweit gefragter Referent u. a. für den Berufsreiterverband, Rechtsanwaltskammern und den RWS-Verlag - sowie Mitglied der GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V..

Sein Wissen ist auch in die Datenschutz-Muster und Infos für BBR-Mitglieder sowie den Beitrag "Datenschutz! Auch für "Pferdeleute"?", Rheinlands Reiter + Pferde (Heft 7/2018, Seite 74) eingeflossen.