Die Nachlassverwaltung ist ein gesetzlich vorgesehenes Rechtsinstitut zur Beschränkung der Erbenhaftung - im Interesse der Nachlassgläubiger und unter Berücksichtigung der Belange der Erben.

Der Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung kann von einem Gläubiger, aber auch dem/den Erben, ggf. dem Testamentsvollstrecker gestellt werden. Bei dahingehendem Beratungsbedarf steht weiss-legal.eu Rechtsanwaltskanzlei ebenfalls gerne auch externen Beratern wie Steuer- und Unternehmensberatern, aber auch Notaren vorbereitend zur Verfügung.

Darüber hinaus besteht eine ausgewiesene Expertise in folgenden Kontexten der jeweiligen Erbmasse:

  • Auslandsbezüge (insbesondere Schweiz und Österreich)
  • insolvenzvermeidende Gläubigervergleiche
  • Freiberufler
  • Unternehmensabwicklungen
  • Fonds-/Immobilien-Beteiligungen (im Ausland)
  • landwirtschaftliche Bezüge, insbesondere Pferde/Pferdebetriebe

Um die mitunter unerlässliche räumliche Nähe zu den Nachlässen zu gewährleisten, stehen wir auch Nachlassgerichten grds. beschränkt auf die Region Niederrhein zur Verfügung.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Schnittmenge aus Nachlässen und Insolvenz ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Christian Weiß entsprechend spezialisiert auf die mandatsbezogene und professionelle Verwaltung von Vermögenswerten.

Dem entsprechend ist er Verfasser zahlreicher Publikationen, vgl. Publikationsliste. Darüber hinaus verfügt Rechtsanwalt Weiß über umfassende Erfahrung als Referent bspw. für die IHK Bonn/Rhein-Sieg, INDat Webakademie, Rechtsanwaltskammer Freiburg, Handelsblatt Fachmedien, Steuerberaterverband Düsseldorf, Universität Lausanne (CDA Unil) , den SKM Köln - Sozialdienst Katholischer Männer e.V. sowie den Bund Deutscher Nachlasspfleger e. V. (BDN). Die Mitgliedschaft in Fachvereinigungen wie

runden das Spektrum ab. Aufgrund der Mitgliedschaft von Rechtsanwalt Weiß im  Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V. verfügt er über eine spezielle Haftpflicht-Versicherung auch zur Minimierung des Haftungsrisikos des jeweiligen Rechtspflegers, vgl. http://www.b-d-n.de/de/ihre-vorteile/versicherungsschutz/