"Krank verkauft?" - Expertenanmerkung St. Georg 05/2020 (Seite 71)
"Liebe Leserin,
Ihre Frage dürfte im Grundsätzlichen nach allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätzen zu beantworten sein:
Sofern Sie die Isländerstute an den Verkäufer wegen Mangelhaftigkeit zurück geben, wären Ihnen notwendige Verwendungen auf das Tier gem. § 347 Abs. 2 BGB zu ersetzen. Solche können sein: Kaufpreis, Tierarztkosten,…