"Verkauf per Handschlag?" - Expertenanmerkung St. Georg 06/2020 (Seite 69)
"Liebe Leserin,
ein schriftlicher Vertrag dient ja letztlich der Klarheit und Nachweisbarkeit – für den Streitfall. Dann sollte er aber auch auf den Einzelfall eingehen; sonst können sich allein aus dem Vertrag auch Nachteile für Sie ergeben.
Nach Ihren Schilderungen ist davon auszugehen, dass Sie das Pferd bereits aufgrund…